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Akademische Selbstverwaltung

Die deutschen Hochschulen entscheiden traditionell selbst über die akademischen Angelegenheiten. Die GEW fordert eine Reform und Demokratisierung der Selbstverwaltung der Hochschulen, an der grundsätzlich alle Mitgliedergruppen mit den gleichen Rechten zu beteiligen sind.

Die Übertragung ehemals staatlicher Zuständigkeiten auf die Hochschulen vermehrt dort die Verhandlungs- und Entscheidungsgegenstände der Selbstverwaltung. In den letzten Jahren wurden jedoch gleichzeitig die Möglichkeiten der Hochschulmitglieder, sich an der Ausgestaltung zu beteiligen, immer weiter beschnitten. Bei der Novellierung der Landeshochschulgesetze, die hier maßgeblich sind, wurden Institutionen wie die Konzile, die Parlamente der Hochschulen, abgeschafft, um solchen Gremien wie Kuratorien und Hochschulräten Platz zu machen, in denen hochschulexterne „ExpertInnen“ sitzen. Immer häufiger wird die Mitbestimmung an den Hochschulen durch die Forderung nach mehr Professionalisierung und unternehmensgleichem Management in Frage gestellt. Durch die Einführung verschulter Bachelor-/Masterstudiengänge mit ihrer straffen Zeiteinteilung und einem sehr hoch angesetzten Workload wird es insbesondere für Studierende weiter erschwert, sich zu beteiligen.

Die GEW hat sich in den Diskussionen um die Landeshochschulgesetze in allen Bundesländern für den Erhalt und den Ausbau der Mitbestimmung an den Hochschulen eingesetzt und ist nach wie vor in diesem Sinne aktiv. Sie fordert eine Reform und Demokratisierung der Hochschulselbstverwaltung, an der alle am Wissenschaftsprozess beteiligten Gruppen gleichberechtigt zu beteiligen sind. Es sind, u. a. gesetzlich, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass diese Teilhabe auch realisiert werden kann. Dabei orientiert sich die GEW an dem Grundsatz, dass die Mitgliedergruppen der Hochschule gleiche Vertretungsrechte in den Gremien erhalten. Keine Gruppe darf alle anderen überstimmen können. Die vom Bundesverfassungsgericht 1973 verlangte Professorenmehrheit in Hochschulgremien bezieht sich ausschließlich auf Angelegenheiten, die Forschung und Lehre unmittelbar betreffen. Der größere Teil der struktur- und finanzpolitischen Entscheidungsgegenstände ist davon ausgenommen. Die GEW fordert, alle Fragen, die keine im engeren Sinne akademischen Angelegenheiten sind, einer erweiterten, gruppenparitätischen Mitbestimmung zugänglich zu machen. Darüber hinaus tritt die GEW dafür ein, in Lehr- und Studienkommissionen eine halbparitätische Beteiligung der Studierenden vorzusehen.

Links

Wissenschaftspolitisches Programm der GEW:
/ Hochschulselbstverwaltung


/ Landeshochschulgesetze und GEW-Stellungnahmen


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// Bundesverfassungsgericht: Hochschulurteil (1973, unter Nr. 73.010)

 

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