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Allgemeine Arbeitsbedingungen

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Zu den allgemeinen Arbeitsbedingungen, die der TV-L regelt, gehören:


  • die Verpflichtung zur gewissenhaften und ordnungemäßen Ausführung der geschuldeten Leistung;
  • das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes;
  • Regelungen zur Geheimhaltung, zum Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken, Provisionen oder sonstigen Vergünstigungen von Dritten;
  • zur ärztlichen Untersuchung sowie zum Recht auf Einsichtnahme in die Personalakte,
  • zur Nebentätigkeit und zur Haftung.

Für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind weitergehende Regelungen getroffen worden, um die Besonderheiten wissenschaftlichen Arbeitens zu berücksichtigen (Wissenschaft).


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