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Altersgrenze (Lehrkräfte)

Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der/die Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen einer abschlagsfreien Altersrente vollendet hat. Eine abweichende Regelung gilt für Lehrkräfte: Ihr Arbeitsverhältnis endet erst mit Ablauf des Schulhalbjahres, in dem sie die Altersgrenze erreichen.
Für jeden Monat, den sie über ihren 65. Geburtstag hinaus arbeiten, gibt es einen Rentenzuschlag in Höhe von 0,5 Prozent der gesamten Rente.


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