Die GEW hält die Altersteilzeit (ATZ) weiterhin für eine sozial verträgliche Möglichkeit, einen gleitenden Übergang aus dem Erwerbsleben zu organisieren. Gerade im Lehrerbereich hat die ATZ maßgeblich zum Rückgang der Frühpensionierungen beigetragen. Für Beamtinnen und Beamte ist die ATZ nur noch in wenigen Bundesländern möglich. Tarifbeschäftigte konnten bis Ende 2010 ATZ beginnen. Wie es weitergeht, ist offen.
03.02.2012 - Altersteilzeit: Sachsen-Anhalt als Vorreiter
Gewerkschaften und Arbeitgeber haben am 24. Januar in Sachsen-Anhalt ein Tarifvertragspaket ausgehandelt: Neben einem Tarifvertrag zur Altersteilzeit sind zwei Tarifverträge zur freiwilligen Teilzeit an Schulen vereinbart worden, die zugleich Pflichtstundenerhöhungen der Lehrkräfte ausschließen. Die Bedingungen für die Altersteilzeit entsprechen im Wesentlichen denen des bis Ende 2010 bundesweit im öffentlichen Dienst geltenden Tarifvertrages Altersteilzeit (TV ATZ).
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10.06.2010 - TVöD: Neue Altersteilzeit – Wer darf noch?
Mit dem Tarifabschluss vom 27. Februar 2010 mit Bund und Kommunen wurde eine stark abgespeckte Fortführung der Altersteilzeit vereinbart. Das hat viele Hoffnungen geweckt, die voraussichtlich in vielen Fällen nicht erfüllt werden. Wer hat noch Anspruch? Wie sind Bezahlung und Arbeitszeit geregelt? Wer oder was ist FALTER?
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04.09.2009 - Erstmals weniger Altersteilzeit im öffentlichen Dienst
Mitte 2008 war nach aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamtes die Zahl der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Altersteilzeit zum ersten Mal leicht rückläufig: gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Prozent. Wissenschaftler der Universität Duisburg-Essen forderten unterdessen eine Weiterentwicklung der Altersteilzeit.
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