Startseite


 
 
 
 
 
 
 
 

Anschlusstarifvertrag

 

Schließt eine Gewerkschaft einen Tarifvertrag ab, der inhaltlich mit einem für denselben Tarifbereich bereits vorliegenden Tarifvertrag einer anderen Gewerkschaft identisch ist, spricht man von einem Anschlusstarifvertrag.


/ zum Seitenanfang