Startseite


 
 
 
 
 
 
 
 

Anwender des TV-L / TVöD

 

Viele Arbeitgeber wenden den TV-L oder den TVöD an, obwohl sie selbst nicht unmittelbar tarifgebunden sind. Dabei wird in einem separaten Tarifvertrag oder im einzelnen Arbeitsvertrag auf die jeweils geltende Fassung des Tarifvertrags ("dynamische Verweisung") oder auf den Tarifvertrag in einer durch Datum bestimmten Fassung ("statische Verweisung") verwiesen. Dies gilt für die meisten Forschungseinrichtungen und wenige Hochschulen (z.B. die sog. Stiftungshochschulen in Niedersachsen).
Soweit es sich nicht um eine individualrechtliche statische Verweisung handelt, dürfen die Beschäftigten auch zum / Streik aufgerufen werden, weil auch für sie ein Tarifergebnis auch zur Anwendung kommt.


/ zum Seitenanfang