Arbeitgeberwechsel

Tarifvertrag öffentlicher Dienst

Bei einem Arbeitgeberwechsel hängt die Zuordnung zu den Entgeltstufen von der Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung ab. Hier gilt:


  • Der Bund erkennt in den Entgeltgruppen 9 bis 15 Berufserfahrung nur aus vorherigen Arbeitsverhältnissen mit dem Bund an, zudem dürfen Unterbrechungen sechs Monate (bei Wissenschaftlern zwölf Monate) nicht überschreiten. Andernfalls besteht Anspruch nur auf Grundstufe 1.
  • Bei den Kommunen sowie beim Bund in Entgeltgruppen 2 bis 8 besteht bei einschlägiger Berufserfahrung von mind. einem Jahr Anspruch auf die Grundstufe 2 und ab 1.1.2008 bei mind. dreijähriger Berufserfahrung auf Stufe 3 (Entwicklungsstufen).
  • Wenn ein Arbeitgeber jemanden unbedingt haben will, kann er sie/ihn auch höher einstufen.

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