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Arbeitgeberwechsel

Bei einem Arbeitgeberwechsel hängt die Zuordnung zu den Entgeltstufen von der Anerkennung früherer Berufserfahrung ab. Diese erfolgt nach TV-L nur in voller Höhe des vorherigen Arbeitsverhältnisses, wenn das vorherige Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber bestanden hat.
Ansonsten wird bis zum 31.01.2010 höchstens ein Jahr Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber zwingend anerkannt (Einstellung in Stufe 2), ab Februar 2010 höchstens drei Jahre (Einstellung in Stufe 3). Kommt jemand von einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, so kann allerdings die bereits erreichte Stufe (Entgeltstufen) ganz oder teilweise berücksichtigt werden, ebenso bereits vollzogene Aufstiege.

Ob Berufserfahrung bei Arbeitgebern außerhalb des öffentlichen Dienstes als förderlich anerkannt wird, ist Ermessenssache des Arbeitgebers bzw. dem Verhandlungsgeschick des einzelnen Beschäftigten überlassen. Lediglich für den Bereich Hochschulen und Forschungseinrichtungen konnten bessere Regeln zur Anerkennung früherer Berufserfahrung erreicht werden. Die Eingruppierung und die Stufenzuordnung
unterliegen der Mitbestimmung durch die
Personalräte.


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