Für die Durchführung eines / Streiks gibt es klare Regeln: En Streik darf nur von / Gewerkschaften ausgerufen werden. Er wird von den Gewerkschaftsmitgliedern getragen. Es wird eine Zentrale Arbeitskampfleitung (ZAKL) gebildet, die den Streikaufruf bekannt gibt, Beginn und Dauer des Streiks festlegt, über Verhandlungsergebnisse unterrichtet, die / Urabstimmung einleitet und die Wiederaufnahme der Arbeit verkündet.
Auf der Ebene der Bundesländer werden Landesarbeitskampfleitungen gebildet, die u.a. dafür sorgen, dass Informationen und Materialien auf der örtlichen Ebene ankommen. Dort werden örtliche Arbeitskampfleitungen eingesetzt. Diese informieren die Mitglieder, sorgen für Streikposten und legen in Absprache mit der Landesarbeitskampfleitung / Notdienstarbeiten fest.