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Arbeitszeit

Die Höhe der Wochenarbeitszeit wird aus der tatsächlichen Arbeitszeit vor Abschluss des TV-L errechnet, deshalb unterscheidet sie sich von Land zu Land. Nach den Berechnungen ergibt sich für:


Baden-Württemberg39 Stunden,30 Minuten
Bayern40 Stunden,06 Minuten
Bremen39 Stunden,12 Minuten
Hamburg39 Stunden,
Niedersachsen39 Stunden,48 Minuten
Nordrhein-Westfalen39 Stunden,50 Minuten
Rheinland-Pfalz39 Stunden,
Saarland39 Stunden,30 Minuten
Schleswig-Holstein38 Stunden,42 Minuten

Bestimmte Berufsgruppen, darunter Beschäftigte in Heimen und sonderpädagogischen Einrichtungen, sind von der Arbeitszeiterhöhung ausgenommen, für sie gilt zukünftig wieder die 38,5-Stunden-Woche. Die Lehrerarbeitszeit wird weiterhin durch beamtenrechtliche Verweisung geregelt.


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