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Aufstiege

Die alten automatischen Aufstiege (Bewährungsaufstieg, Fallgruppenaufstieg) des BAT gibt es im TV-L nicht mehr. Für übergeleitete Beschäftigte konnten die Besitzstandsregelungen zu den Aufstiegen mit dem Tarifabschluss 2009 bis Ende 2010 verlängert werden. Dies betrifft diejenigen, die nach BAT bis zum 31.12.2010 einen Bewährungsaufstieg vollzogen hätten. Hierzu ist ein Antrag (// Tarifinfo Nr. 8) erforderlich.

Für die Zukunft müssen die Verluste, die aus dem Wegfall der alten Aufstiege resultieren, im Rahmen der neuen Entgeltordnung aufgefangen werden.


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