Der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) wurde 1961 abgeschlossen und galt bis September 2005 mit kleinen Unterschieden für Bund, Länder und Kommunen ( West). Seit 1990 galt im Osten der BAT-O, der mit wesentlichen Abstrichen inhaltlich dem BAT entsprochen hat. Nachdem die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes mit Bund und Kommunen den / TVöD abgeschlossen haben, galt der BAT/BAT-O nur noch in den Ländern. Mit Inkrafttreten des / TV-L wurde der BAT/BAT-O durch diesen abgelöst. Bestimmte Vorschriften des BAT/BAT-O bleiben allerdings für eine Übergangszeit weiter in Kraft (/ Eingruppierung).
In den Ländern / Berlin und / Hessen, die nicht mehr der / TdL angehören, gelten eigenständige Tarifverträge, die sich an den TV-L anlehnen.