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BeamtInnen – Einsatz auf bestreikten ArbeitsplätzenBeamtInnen dürfen nicht auf bestreikten Arbeitsplätzen eingesetzt werden, solange es dafür keine gesetzliche Regelung gibt. Dies hat das Bundesverfassungsgericht 1993 entschieden. Eine gesetzliche Regelung wurde bis heute nicht beschlossen.
Die GEW fordert ihre beamteten Mitglieder auf, gegenüber den Schulleitungen/ Dienstvorgesetzten (/ Direktionsrecht) deutlich zu machen, dass sie nicht als Streikbrecher eingesetzt werden wollen. In den Schulen werden dazu Unterschriften unter einer Erklärung – „Wir nicht“ – gesammelt und den Schulleitungen übermittelt. Diese steht im Internet unter // www.gew-tarifrunde.de.