

Auch im TVöD wird weiterhin auf beamtenrechtliche Vorschriften verwiesen(z. B. / Lehrkräfte) Verweisungen sind in der Regel zulässig, weil sie die Gleichbehandlung von Angestellten und Beamten/innen, die in den gleichen Tätigkeitsfelder zusammenarbeiten, bezwecken. Eingruppierung und Arbeitszeit angestellter Lehrkräfte werden so allein durch den Arbeitgeber, der auch Gesetzgeber und Dienstherr ist, festgelegt. Ziel der Verhandlungen zum TVöD war, die Verweisungen auf das Beamtenrecht aufzugeben. Dies konnte bei Lehrkräften nur im Hinblick auf die Urlaubsansprüche erreicht werden. Ob auch künftig die Eingruppierung von Lehrkräften tarifiert wird, hängt insgesamt vom Ausgang der entsprechenden Verhandlungen mit der / ab. Hierzu gibt es eine Verhandlungszusage der TdL. Für die Arbeitszeit von Lehrkräften verbleibt es weiter bei der Verweisung auf die Arbeitszeit von entsprechenden Beamten/innen.