Bei einer beamtenrechtlichen Verweisung steht im Tarifvertrag, dass in bestimmten Fragen die Bestimmungen für vergleichbare Beamtinnen / Beamten gelten. Im BAT waren v.a. Arbeitszeit, Urlaub und Eingruppierung von Lehrerkräften und Polizistinnen und Polizisten so festgelegt.
Im / TV-L bleiben Arbeitzeit und Urlaub der angestellten Lehrkräfte weiterhin mit Verweis auf das Beamtenrecht geregelt. Die / Lehrerrichtlinien der TdL, mit denen bislang die / Eingruppierung der Lehrkräfte geregelt wird, sollen hingegen im Rahmen der neuen / Entgeltordnung durch eine tarifliche Regelung ersetzt werden.