Startseite


 
 
 
 
 
 
 
 

Beamtenrechtliche Verweisung

Pfad zur Seite:/ GEW - Die Bildungsgewerkschaft   - / Tarif   - / TV-L   - / ABC des TV-L   -  Beamtenrechtliche Verweisung

Bei einer beamtenrechtlichen Verweisung steht im Tarifvertrag, dass in bestimmten Fragen die Bestimmungen für vergleichbare Beamtinnen / Beamten gelten. Im BAT waren v.a. Arbeitszeit, Urlaub und Eingruppierung von Lehrerkräften und Polizistinnen und Polizisten so festgelegt.
Im TV-L bleiben Arbeitzeit und Urlaub der angestellten Lehrkräfte weiterhin mit Verweis auf das Beamtenrecht geregelt. Die Lehrerrichtlinien der TdL, mit denen bislang die Eingruppierung der Lehrkräfte geregelt wird, sollen hingegen im Rahmen der neuen Entgeltordnung durch eine tarifliche Regelung ersetzt werden.


/ zum Seitenanfang