Beschäftigte mit befristeten Arbeitsverträgen haben die gleichen Rechte wie unbefristet Beschäftigte. Sie dürfen also auch am Streik teilnehmen. Und als GEW-Mitglieder haben sie natürlich die gleichen Rechte wie andere Mitglieder auch – einschließlich Streikgeld und Rechtsschutz.
Da sie auf Grund ihrer unsicheren persönlichen Situation eher dem Druck des Arbeitgebers ausgesetzt sein könnten, muss besonders darauf geachtet werden, dass ihnen gegenüber z.B. das / Maßregelungsverbot greift.