
Beispiel 1:
Lehrerin, Vergütungsgruppe II Stufe 7 (VKA), verheiratet, Ehemann nicht im öffentlichen Dienst, im Ortszuschlag sind zwei Kinder berücksichtigt, allgemeine Zulage für Lehrkräfte
3.091,78 € Grundvergütung
672,18 € Ortszuschlag Stufe 2
42,98 € allgemeine Zulage für Lehrkräfte
= 3.806,94 € Vergleichsentgelt
Zuordnung zur Entgeltgruppe 13 (Anlage 1 TVÜ-VKA). Das Vergleichsentgelt entspricht einem Betrag, der zwischen den Stufen 4 und 5 liegt. Seit 1.10.2007 erfolgt die Bezahlung aus der um 72 Euro geminderten Stufe 5 (4.018 Euro).
Beispiel 2:
Erzieherin, Vergütungsgruppe V c Stufe 5 (VKA), alleinerziehend, im Ortszuschlag ist ein Kind berücksichtigt
1.686,84 € Grundvergütung
473,21 € Ortszuschlag Stufe 1
107,44 € allgemeine Zulage
= 2.267,49 € Vergleichsentgelt
Zuordnung zur Entgeltgruppe 8 (Anlage 1 TVÜ-VKA). Das Vergleichsentgelt entspricht einem Betrag, der zwischen den Stufen 3 und 4 liegt. Seit 1.10.2007 erfolgt die Bezahlung aus der Stufe 4 (2.330 Euro).