Arbeitgeberverband bei den Verhandlungen für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (/ TV-L) ist die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), die bereits 1949 von den Bundesländern gegründet wurde. Das Land Berlin wurde 1994 aus der TdL ausgeschlossen, da der Senat die Entgeltregelungen des Tarifgebiets West auch für den Ostteil Berlins anwendete. Das widersprach der in der TdL vereinbarten Linie.
In Berlin gilt ein eigener Anwendungstarifvertrag, der auf den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT/ BAT-O) verweist. Für die angestellten Lehrkräfte in Berlin bestand jahrelang ein tarifloser Zustand, seit 2008 gibt es einen Anwendungstarifvertrag zum TV-L, aber mit eigenen Entgelttabellen. Daher sind sie in die / Tarifrunde 2009 nicht einbezogen.