Ziel der Gewerkschaften ist, die sozialen Berufe gegenüber dem Stand von 1991 entsprechend der gewachsenen Aufgaben und der gestiegenen Verantwortung aufzuwerten. Die Ausgangsbasis dafür ist jedoch denkbar schlecht. Durch die Umstellung vom Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gab es für die Beschäftigten in vielen Bereichen herbe Einkommensverluste.
Die Vereinbarung einer neuen, im Sinne der Arbeitnehmer besseren Entgeltordnung (EGO) haben die Arbeitgeber aber über Jahre blockiert. Sie haben an der Verzögerung des Prozesses ein Interesse, weil sie durch die schlechtere Eingruppierung der Beschäftigten Geld sparen. Durch den Wegfall der Aufstiegsregelungen sind Erzieherinnen beispielsweise in der Entgeltgruppe (EG) 6 festgenagelt. Im Vergleich zum alten BAT bedeutet dies einen Verlust beim Lebensarbeitseinkommen von rund 13 Prozent.
Dieser Zustand muss beendet werden. Deshalb gab es am 31. März 2008 - vor 15 Monaten (!) - die Übereinkunft, die Eingruppierung für den Sozial- und Erziehungsdienst vor den anderen Beschäftigtengruppen zu regeln. Die Frage war, ob es den Gewerkschaften gelingen würde, die Höhergruppierung der Erzieherinnen von EG 6 in EG 9 durchzusetzen. Zweites Verhandlungsthema war und ist die betriebliche Gesundheitsförderung, für deren Verbesserung die Beschäftigten seit Wochen streiken.
Diese Fragen standen deshalb auch im Mittelpunkt der aktuellen Tarifverhandlungen von GEW, ver.di und dbb Tarifunion auf der einen Seite und der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) auf der anderen. Die Verhandlungen wurden seit Mai von Streiks begleitet: Über 200 000 Erzieherinnen, Sozialarbeiter und -pädagog/innen legten die Arbeit nieder, Kindertagesstätten blieben tagelang geschlossen.
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) stärkte den Erzieherinnen den Rücken: Aufstiegs- und Verdienstmöglichkeiten seien "unzumutbar beschränkt", auch Erzieherinnen brauchten "Karrierechancen". Kritik aus den Kommunen wies die Ministerin mit Hinweis auf die vier Milliarden Euro, die der Bund für den Ausbau der Einrichtungen für Kinder, die jünger als drei Jahre sind, investiert, ausdrücklich zurück.
Positionen weit auseinander
Nachdem die Tarifverhandlungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung im Sozial- und Erziehungsdienst am 27. Mai gescheitert waren, trafen sich Arbeitgeber und Gewerkschaften am 9. Juni in Frankfurt am Main. Nach zögerlichen, von taktischen Manövern gekennzeichneten Gesprächen legten die Arbeitgeber am frühen Nachmittag ein Papier mit einem Angebot vor, das sie als "substanzielle Verbesserung" bezeichneten. Das Angebot machte sowohl Aussagen zur betrieblichen Gesundheitsförderung als auch ausdrücklich zur "übergangsweisen Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst".
Zur Gesundheitsförderung bot die VKA einen "tarifvertraglichen, individuellen Anspruch der Beschäftigten auf eine arbeitsplatzbezogene Gefährdungsanalyse" an. Außerdem erklärten sie sich dazu bereit, Kommissionen und Gesundheitszirkel einzurichten.
In der Verhandlung zeigte sich dann jedoch, dass die Positionen über die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung des Angebots noch weit auseinander liegen. Die VKA befürchtete, dass mit diesem Tarifvertrag in ihre alleinige Organisationsmacht für die Gestaltung der Arbeitsabläufe und -bedingungen eingegriffen werden solle. Die Beschäftigten sollten nach ihrer Auffassung nur dann einen Anspruch auf Gefährdungsanalyse haben, wenn sich wesentliche Bedingungen am Arbeitsplatz (z. B. die Aufnahme von unter dreijährigen Kindern in eine Kita) ändern. Zur Frage der Aufwertung des Berufsfeldes - also der Verbesserung der Eingruppierung - gab es kein Angebot. Die Verhandlungen wurden abermals ergebnislos unterbrochen. Die Streiks gingen in die fünfte Woche.
Verhandlungsphase von fünf Tagen
Am 15. Juni - nach einer großen Kundgebung mit über 30 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie prominenter politischer Unterstützung durch Ministerin von der Leyen sowie Franz Müntefering (SPD), Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) und Gregor Gysi (Die Linke) in Köln - wurden die Verhandlungen in Fulda fortgesetzt. Geplant war eine Verhandlungsphase von fünf Tagen von Montag bis Freitag - ausreichend Zeit also, um trotz der umfangreichen und schwierigen Regelungspunkte zu einem Ergebnis zu kommen.
Nicht nur bei den Eltern und den streikenden Erzieherinnen auch in der Verhandlungskommission von ver.di und GEW war man voller Hoffnung, in dieser Zeit zu einem Ergebnis zu kommen. Die Verhandlungsgruppe, bestehend aus ver.di-Chef Frank Bsirske, Achim Meerkamp, Michael Wiese und Angelika Kelsch (alle ver.di), GEW-Verhandlungsführerin Ilse Schaad sowie Siglinde Hasse (dbb Tarifunion), musste jedoch schnell feststellen, dass die Arbeitgeber weiter zäh und unstrukturiert verhandelten.
In den ersten beiden Tagen ging es vor allem darum, zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften bei den Berechnungen der Einkommenseffekte, die der Übergang vom BAT zum TVöD hat, auf einen Nenner zu kommen. Dabei akzeptierten die Arbeitgeber erstmals die von der GEW schon vor Jahren errechneten Einkommensverluste für Erzieherinnen: Über einen Zeitraum von 40 Jahren würde eine ledige Erzieherin im jetzigen System mit EG 6 rund 135 000 Euro weniger verdienen als ihre Kollegin, die in BAT-Zeiten eingestellt wurde. Für Erzieherinnen mit schwierigen Tätigkeiten und Heilpädagogen beträgt das Minus 102 000 Euro, für Sozialarbeiter mit schwierigen Tätigkeiten 41 000 Euro. Auf der Seite der "TVöD-Gewinner" stehen einige wenige Kita-Leitungen mit einem Plus von 35 000 bis 66 000 Euro.
Dieses Zahlenwerk, das für alle der gut 50 Berufsgruppen im Sozial- und Erziehungsdienst erstellt wurde, macht die dramatische Situation deutlich, zeigt zugleich aber auch die Komplexität der Problematik. Aber auch etwas anderes wird überdeutlich: Das neue Tabellensystem ist in sich unschlüssig und unlogisch. Mit einem kleinen kosmetischen Eingriff werden Arbeitgeber und Gewerkschaften die höchst unterschiedlichen Problemlagen nicht in den Griff bekommen.
Die Gewerkschaften machten zudem immer wieder klar, dass es ihnen nicht nur darum geht, die Verluste aus dem BAT-TVöD-Wechsel auszugleichen, sondern dass sie eine Aufwertung der Sozialberufe wollen. Ein Verlustausgleich würde lediglich bedeuten, dass man die Wertigkeit der Berufe auf dem Niveau von 1991, dem Jahr des Inkrafttretens der Vergütungsordnung des BAT, wieder herstellt. Dies entspricht jedoch nicht der gesellschaftlichen Bedeutung des Berufsfeldes.
Die Arbeitgeber stellen sich dagegen auf den Standpunkt, dass sich in den vergangenen 20 Jahren in den Kitas nichts getan hat: Hier arbeiteten weiterhin lustig singende Basteltanten - von einem Bildungsauftrag der Erzieherinnen keine Rede.
Eleganz statt Substanz
Am Dienstag wurden die Verhandlungen kurz unterbrochen, um in den jeweiligen Verhandlungskommissionen den Diskussionsstand zu bewerten, und dann am Mittwoch in Berlin fortgesetzt. Der Verhandlungsort, ein nobles Hotel am Gendarmenmarkt, war symbolisch für die weiteren Verhandlungstage: Eleganz statt Substanz.
Das plüschige Ambiente mit Stuck und opulentem Blumenschmuck konnte nicht darüber hinwegtäuschen, dass hinter der Fassade mit schlechter Technik auf einem instabilen Gerüst mehr taktiert als zielorientiert verhandelt wurde: 1. Tag: 18.00 Uhr bis 2.00 Uhr, zweiter Tag: 9.00 Uhr bis 1.30 Uhr, dritter Tag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr.
An Zeit hat es also nicht gemangelt - aber am Willen der Arbeitgeber, zu einer Einigung zu kommen schon! Erst versuchten sie, die Gewerkschaften mit Gefeilsche zu beschäftigen. Dann - als die Gewerkschaften dies nicht mehr länger mitmachten - wurde der Ton rauer. Immer wieder neue Rechenmodelle, immer neue Verhandlungsrunden, die die Diskussion in der Sache nur wenig voranbrachten.
Über viele Umwege tastete man sich für die Erzieherinnen an die EG 8 heran. Die Erzieherinnen sollten aus der EG 6 herauskommen und Schritt für Schritt in der EG 8 landen. Das bedeutet für etwa 60 000 Kolleginnen, die seit dem 1. Oktober 2005 neu eingestellt worden sind, und für alle, die künftig eingestellt werden, eine deutliche Verbesserung - es bliebe aber immer noch ein Minus verglichen mit dem Stand von 1991.
Gar nicht berücksichtigen wollten die Arbeitgeber das Einkommensniveau von verheirateten Beschäftigten nach den alten BAT-Regelungen. Für alle anderen Berufsgruppen legte die VKA nicht einmal ein Angebot vor.
Am Freitag sollten die Verhandlungen um 8.00 Uhr fortgesetzt werden. Nach einigem Hin und Her trafen sich die Gesprächspartner schließlich um 9.30 Uhr in einem kleinen Verhandlungszimmer. Statt zu verhandeln, übergaben die Arbeitgeber den Gewerkschaften überraschend ein Schreiben nebst Anlagen.
Das Schreiben verlas VKA-Präsidenten Thomas Böhle: Die VKA sei nicht bereit, über generelle Eingruppierungsfragen für den Sozial- und Erziehungsdienst zu verhandeln, gleichzeitig wurde bekundet, zu generellen Verhandlungen bereit zu sein - was auch immer das bedeuten mag. Angehängt waren eine eigenständige Gehaltstabelle für Erzieherinnen sowie ein Entwurf für die betriebliche Gesundheitsförderung, der keinen individuellen Rechtsanspruch der Beschäftigten auf eine Gefährdungsanalyse vorsieht (siehe Link GEW: „Gesamtpaket des Arbeitgeberangebots völlig unzureichend“ im Infokasten).
Keine angemessene Aufwertung des Berufs
Das Angebot zur Eingruppierung ist zwar eine Verbesserung der bisher von den Arbeitgebern eingenommenen Linie: Diese waren zum ersten Mal bereit, nicht nur den Verlust gegenüber dem BAT-Niveau - immer bezogen auf Ledige - auszugleichen, sondern eine, wenn auch minimale Gehaltssteigerung zuzugestehen: Über 40 Jahre 4 126,44 Euro, im Monat 8,60 Euro. Dies gilt aber nur für neu eingestellte Kolleginnen und Kollegen.
Bezogen auf Verheiratete - im Vergleich zum BAT - bleibt es bei einem Verlust von ca. 47 000 Euro. Das Angebot mit einem Einstiegsgehalt für eine volle Stelle von 2 035 Euro und einem Endgehalt nach 15 Berufsjahren von 2 815 Euro ist bei Weitem nicht das, was die Gewerkschaften unter einer angemessenen Aufwertung des Berufs verstehen.
DieWeigerung der Arbeitgeber, über generelle Eingruppierungsfragen zu verhandeln, konnten die Gewerkschaften nicht akzeptieren. Sie bedeutet die Aufkündigung der am 31. März 2008 und mit dem Tarifabschluss 2005 vereinbarten Übereinkunft. Damit steht sie auch in krassem Widerspruch zu dem schriftlichen Angebot der Arbeitgeber vom 9. Juni 2009.
Bei der betrieblichen Gesundheitsförderung hat die VKA eine Kehrtwende vollzogen. Noch am 9. Juni hatte sie schriftlich erklärt, dass es einen individuellen Rechtsanspruch der Beschäftigten auf eine Gefährdungsanalyse ihres Arbeitsplatzes geben solle. Das neue Angebot fällt weit hinter diese Zusage zurück.
Den Gewerkschaften blieb keine Wahl. Die ver.di-Bundestarifkommission und die GEW-Tarifkommission Sozial- und Erziehungsdienst beschlossen, die Streiks fortzusetzen. Dies teilten die Gewerkschaften der VKA um 15 Uhr mit und informierten um 16.30 Uhr die Presse. Am 22. Juni gingen die Streiks in den Ländern Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt weiter. Ein neuer Verhandlungstermin ist bisher nicht vereinbart worden.
Ilse Schaad, Bernhard Eibeck, Norbert Hocke, Ulf Rödde

Gegenüber der alten BAT-Regelung auf dem Eingruppierungs-Niveau von 1991 bedeutet das Arbeitgeberangebot ein kleines Minus für die Beschäftigten.Von einer Aufwertung des Erzieherinnen-Berufes – ein Muss wegen der gestiegenen Arbeits-Anforderungen und (berechtigten) Erwartungen der Eltern (z. B. Bildungspläne der Länder!) – ist es noch meilenweit entfernt.
