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Besitzstandsregelungen

Im BAT/  war für bestimmte Tätigkeiten nach einer gewissen Anzahl von Jahren ein Aufstieg in eine höhere Vergütungsgruppe vorgesehen (Aufstieg). Solche Beförderungen ohne Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit gibt es im TV-L nicht mehr (Höhergruppierung).

Mit dem Tarifabschluss vom 1.3.2009 konnten verlängerte Besitzstandsregelungen für die Beschäftigten vereinbart werden, die nach altem Recht bis zum 31.12.2010 einen Aufstieg erreicht hätten:


  • Beschäftigte der Entgeltgruppen 9 bis 15 bleiben in ihrer Entgeltgruppe, bekommen aber eine persönliche Zulage in Höhe des fiktiven Höhergruppierungsgewinns,
  • Beschäftigte der Entgeltgruppen 2 bis 8 steigen zum Aufstiegszeitpunkt in die höhere Entgeltgruppe wie bei einer Höhergruppierung.

Diese Leistungen gibt es – anders als frühere Besitzstandsregelungen – nur auf Antrag. Den Antrag (// Tarif-Info Nr. 8) kann man jederzeit stellen, es wird jedoch maximal sechs Monate rückwirkend gezahlt (allg. Ausschlussfrist).
Ebenfalls zu den Besitzstandsregelungen zählen die Besitzstandszulagen.


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