Im / BAT/ war für bestimmte Tätigkeiten nach einer gewissen Anzahl von Jahren ein Aufstieg in eine höhere Vergütungsgruppe vorgesehen (/ Aufstieg). Solche Beförderungen ohne Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit gibt es im / TV-L nicht mehr (/ Höhergruppierung).
Mit dem Tarifabschluss vom 1.3.2009 konnten verlängerte Besitzstandsregelungen für die Beschäftigten vereinbart werden, die nach altem Recht bis zum 31.12.2010 einen / Aufstieg erreicht hätten:
Diese Leistungen gibt es – anders als frühere Besitzstandsregelungen – nur auf Antrag. Den Antrag (// Tarif-Info Nr. 8) kann man jederzeit stellen, es wird jedoch maximal sechs Monate rückwirkend gezahlt (allg. Ausschlussfrist).
Ebenfalls zu den Besitzstandsregelungen zählen die / Besitzstandszulagen.