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Besitzstandsregelungen bei Aufstiegen

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Tarifvertrag öffentlicher Dienst

Im BAT/BAT-O war für bestimmte Tätigkeiten nach einer gewissen Anzahl von Jahren ein Aufstieg in eine höhere Vergütungsgruppe vorgesehen (Bewährungsaufstieg, Fallgruppenaufstieg). Diese gibt es im TVöD nicht mehr. Für übergeleitete Beschäftigte, die ihren Aufstieg zum 1. Oktober 2005 noch nicht beendet hatten, wurde die „Fünfzig-Prozent-Regel“ vereinbart. Vergleichbares gilt für die im BAT/BAT-O geregelte Vergütungsgruppenzulage.

Wäre der Aufstieg in eine höhere Vergütungsgruppe und/oder der Aufstieg in eine höhere Stufe/Lebensaltersstufe bei Fortgeltung des BAT/BAT-O im Oktober 2005 erfolgt, werden diese Aufstiege in der Berechnung des Vergleichsentgelts so berücksichtigt. Als seien die Aufstiege schon im September 2005 erfolgt.


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