
Bestimmte Zulagen nach / BAT werden nicht in das / Vergleichsentgelt eingerechnet, sondern zusätzlich als Besitzstandszulage weiter gezahlt. Dazu zählen:
Die Besitzstandszulage ist dynamisch, d.h. sie wächst bei zukünftigen prozentualen Entgeltsteigerungen mit. In der Regel bleibt sie auch bei einer / Höhergruppierung erhalten.
Eine besondere Besitzstandszulage wird gezahlt, wenn infolge der / Eingruppierung nach neuem Eingruppierungsrecht eine Rückgruppierung erfolgt.