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Besitzstandszulage

Bestimmte Zulagen nach BAT werden an übergeleitete Beschäftigte zusätzlich als Besitzstandszulage weiter gezahlt. Dazu zählen:



Die Besitzstandszulagen erhöhen sich zum 1.3.2009 um 3 v. H. und zum 1.3.2010 um weitere 1,2 v. H.


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