Früher gab es im öffentlichen Dienst bundesweit einheitliche Tarifabschlüsse und bundesweit eine einheitliche Beamtenbesoldung. Damals wurden die Tarifabschlüsse anschließend im Wesentlichen auf die Besoldung übertragen. Heute wird nicht nur im Tarifbereich getrennt verhandelt (/ TVöD, / TV-L). Über die Besoldung der Landes- und Kommunalbeamten kann seit der Föderalismusreform jedes Land alleine entscheiden.
Der letzte Tarifabschluss mit dem Bund wurde zeit- und inhaltsgleich auf die Besoldung der Bundesbeamtinnen und -beamten übertragen. Das war im Länderbereich nach dem Tarifabschluss 2006 nicht der Fall. Daher haben die Gewerkschaften die / Tarifrunde 2009 zur Tarif- und Besoldungsrunde erklärt: Gemeinsamer Kampf für gleiche Gehaltserhöhungen.