Jeder und jede Beschäftigte kann ab Inkrafttreten des Tarifvertrages einen Antrag auf Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung stellen. Mit der Bildung von betrieblichen Kommissionen und der Einrichtung von Gesundheitszirkeln geht man über die bisherigen Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes hinaus.
Mit dieser tarifvertragliche Regelung für die betriebliche Gesundheitsförderung werden Strukturen geschaffen, in denen Beschäftigte und Arbeitgeber gemeinsam „Belastungen am Arbeitsplatz und deren Ursachen analysieren und Lösungsansätze zur Verbesserung der Arbeitssituation erarbeiten“ können.