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/ Jahrgang 2010
/ 09/2010
Bildungspolitik3,11 Euro pro Tag sieht der aktuelle Hartz IV-Regelsatz für die Verpflegung eines Kindes vor. Aber 2,30 Euro allein kostet schon im Schnitt das Mittagessen in einer Ganztagsschule oder Kita. Da bleibt im Budget des Kindes für Frühstück und Abendbrot nicht mal ein Euro übrig.
Die Folge: Viele Kinder aus armen Familien melden sich zur Mahlzeit ab und schauen zu, wie die anderen gemeinsam essen – sofern Kommunen oder Länder wie Rheinland-Pfalz oder Mecklenburg-Vorpommern nicht mit Sonderprogrammen kostendämpfend einspringen.
Aber es geht nicht nur um das Mittagessen: Probleme gibt es bei Klassenfahrten, Lernmittelanschaffung und Nachhilfe. Kinder aus armen Familien passen beim ergänzenden Musikunterricht. Es fehlt das Geld für den Beitrag zum Sportverein oder einfach nur für den Besuch des Schwimmbades, des Zoos oder Museums.
Im Februar haben die Karlsruher Richter die bisherige pauschale Festlegung der Hartz IV-Regelsätze für verfassungswidrig erklärt und vom Bund eine Neuregelung zum 1. Januar 2011 verlangt.* Das Gericht rügte, dass vor allem bei den Kindern Ausgaben für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe ausgeklammert seien. Denn Kinder und Jugendliche seien keine „kleinen Erwachsenen“, deren Regelsätze man einfach willkürlich pauschal kürzen könne.
Komplizierte Berechnung
Doch die Berechnung einer neuen so genannten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) – Grundlage für die Hartz IV-Regelsätze – ist kompliziert. Basis dafür ist eine dreimonatige Analyse der Ausgaben von 60 000 Haushalten durch das Statistische Bundesamt. Von der Leyen hat inzwischen den Auftrag dazu erteilt – doch viel zu spät und ohne ihre Beteiligung, wie die Jugend- und Sozialminister der 16 Bundesländer gemeinsam kritisieren. Denn es stellen sich einige Fragen: Welche Haushalte werden tatsächlich analysiert: Sind es nur die Hartz IV-Familien oder werden auch so genannte Aufstocker oder Mini-Jobber einbezogen? Und werden regionale Besonderheiten wie Stadt- oder Landmilieu gebührend berücksichtigt?
Die Bundesarbeitsministerin will die überfälligen neuen Berechnungen erst Ende September vorlegen. Doch mit ihrem Vorpreschen in Sachen Bildungschipkarte ohne konkrete Finanzaussagen tue sie den zweiten Schritt vor dem ersten, heißt es nicht nur aus SPD-geführten Bundesländern. Zunächst seien doch erst einmal der tatsächliche Bedarf zu ermitteln und die neuen Regelsätze festzulegen – bevor man sich über ergänzende Hilfen verständigt. Vier Monate hat von der Leyen noch für die Neuregelung Zeit – bis der einklagbare Rechtsanspruch auch für die individuellen Zusatzleistungen greift.
Vorbild für die Bildungschipkarte ist die Familiencard der Stadt Stuttgart. Diese Geldkarte wird einmal im Jahr mit einem Guthaben von 60 Euro aufgeladen, das die Kinder in Bädern, Museen oder beim Sport einlösen können.
Mit der von der Ministerin favorisierten bundesweiten Chipkarte sollen die betroffenen Kinder und Jugendlichen aus Hartz IV-Familien Nachhilfe, Musikunterricht, den Essenszuschuss und Lernmittel wie den Schulatlas bezahlen können oder auch Vereinsgebühren. Über die jeweilige Höhe des aufzuladenden Betrages sollen die Mitarbeiter der Jobcenter entscheiden, die von der Leyen zu „Familienlotsen“ weiterbilden will.
Langfristig – so die Ministerin – könne man den Kreis der Chipkarten-Empfänger auch ausweiten, etwa für alle Kinder aus einkommensschwächeren Familien, also nicht nur mit Hartz IV-Bezug. Dabei denkt sie auch an Spenden aus der Wirtschaft oder von Stiftungen. Laut jüngstem Bildungsbericht von Bund und Ländern sind in Deutschland 3,4 Millionen Kinder und Jugendliche von Armut bedroht (s. E&W 7-8/2010).
Von der Leyens Devise heißt: Sach- vor Barmitteln, damit das Geld auch tatsächlich bei den betroffenen Kindern ankommt. Das bringt die CSU gegen sie auf, die darin eine Bevormundung der Eltern sieht. „Misstrauensvotum für Eltern“ titelte das CSU-Parteiorgan „Bayernkurier“ – um dann auch noch im Innenteil gegen den „Super-Nanny-Staat“ von der Leyens zu wettern.
Vorsorglich hat die Ministerin gleich nach dem Karlsruher Urteil 480 Millionen Euro im Haushalt einstellen lassen – „geparkt“ im Etat von Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU). So kann der Bund seine Hartz IV-Chipaufwendungen auch besser öffentlich als Bildungsinvestitionen verkaufen.
Mit der Höhe des Betrages wird allerdings auch das Dilemma deutlich: 480 Millionen – das heißt pro Kind aus einer Hartz IV-Familie im Schnitt rund 20 Euro pro Monat. Für die von von der Leyen medienwirksam angeführten Musikkurse oder Klavierstunden bleibt da kaum etwas übrig.
Die Kritiker am Chip-Konzept – von den Gewerkschaften und Sozialverbänden bis hin zu den Praktikern in den Kommunen – setzen, statt auf die Plastikgeldkarte, darauf, zunächst einmal vorhandene Strukturen zu stärken und auszubauen: gebührenfreie Kitas mit Rechtsanspruch auf einen Platz, mehr Ganztagsschulen mit gesundem Mittagessen und kostenlosem frischen Obst. „Lernmittel sollen nicht länger den Geldbeutel der Eltern belasten, ebenso wenig wie Nachhilfe oder Klassenfahrten und Zoobesuch“, sagt GEW-Vorsitzender Ulrich Thöne. Um diese Kosten zu stemmen, benötigten insbesondere die Kommunen mehr Geld. Thöne: „Die Chipkartendebatte lenkt von diesen Fragen nur ab.“ Aus Sicht der Gewerkschaften müssen zugleich die Bedarfssätze erhöht werden. Thöne: „Unstrittig ist, die Sätze sind zu niedrig. Es muss mehr Geld ausgegeben werden.“
Doch nicht wenige befürchten, dass von der Leyen an die Regelsätze im Prinzip gar nicht ran will. Dabei geht es ihr nicht nur ums Geld. Bei deren Anhebung müsste sie das Lohnabstandsgebot beachten, wonach jemand, der arbeitet, mehr haben soll als jemand, der nicht arbeitet. Und damit geht es letztlich auch um den Mindestlohn – der ist allerdings in dieser schwarz-gelben Koalition nicht durchzusetzen. Denn wenn die Regelsätze erhöht werden, müssten auch die Mindesteinkommen steigen.
Max Loewe,
Bildungsjournalist