

Der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) von 1961 und der BAT-O von 1990 sind für die übergeleiteten Beschäftigten von Bund und Kommunen (/ Überleitung) durch den / TVöD ersetzt worden. Der BAT/BAT-O bleiben aber in Kraft. Zum einen werden manche Regelungen des BAT für eine Übergangszeit weiter angewendet (z. B. / Eingruppierung), zum anderen gilt er weiter für diejenigen kommunalen Arbeitgeber, deren Mitgliedschaft im jeweiligen kommunalen Arbeitgeberverband vor dem 1. Oktober 2005 beendet wurde. Für Beschäftigte, die nach BAT bezahlt werden, aber nicht bei Bund, Ländern oder Kommunen angestellt sind, siehe / Inbezugnahme BAT.