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DDR-Lehrbefähigung

Nach der Wiedervereinigung wurde die Anerkennung der DDR-Lehrbefähigung im BRD-Recht geregelt. Danach waren bestimmte Bewährungszeiten zu durchlaufen, bevor die Eingruppierung der im Westen in etwa entspricht.

In den Verhandlungen zum TV-L konnte die GEW erreichen, dass Lehrbefähigungen der DDR mit westlichen Abschlüssen gleichgestellt sind. Im Sinne der Lehrerrichtlinien der TdL gelten sie als Erfüller, d.h. sie werden genauso eingruppiert wie diejenigen mit westdeutschen Abschlüssen.


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