Nach der Wiedervereinigung wurde die Anerkennung der DDR-Lehrbefähigung im BRD-Recht geregelt. Danach waren bestimmte Bewährungszeiten zu durchlaufen, bevor die Eingruppierung der im Westen in etwa entspricht.
In den Verhandlungen zum / TV-L konnte die GEW erreichen, dass Lehrbefähigungen der DDR mit westlichen Abschlüssen gleichgestellt sind. Im Sinne der / Lehrerrichtlinien der TdL gelten sie als / Erfüller, d.h. sie werden genauso eingruppiert wie diejenigen mit westdeutschen Abschlüssen.