Es ist ein Ergebnis, das beiden Seiten viel abverlangt. Den Gewerkschaften, weil es hinter den großen Erwartungen der Beschäftigten zurückbleibt und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), weil es in Zeiten, in denen durch die Finanzkrise die Steuereinnahmen zurück gehen, eine beträchtliche Steigerung der Personalkosten mit sich bringt. „Insgesamt“, so GEW-Vorstandsmitglied Ilse Schaad, „ist es nach harten Auseinandersetzungen und großem persönlichen Einsatz ein respektables Ergebnis. "Der Sozial- und Erziehungsdienst wird tariflich aufgewertet und in der Öffentlichkeit bewusster wahrgenommen. Das ist zum einen in der aktuellen Situation ein Erfolg und zum anderen eine gute Ausgangsbasis für die weitere gewerkschaftliche Arbeit zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen.

Fotos: Ulla Spiekermann
Die Gewerkschaften haben durchgesetzt, dass der sogenannte „Exspektanzverlust“ durch eine Verbesserung der Eingruppierung aufgefangen wurde. Der Verlust war beim Wechsel von BAT zu TVöD hauptsächlich durch den Wegfall der Bewährungsaufstiege entstanden. Die geforderte Aufwertung des Berufs konnte teilweise durchgesetzt werden. Das Argument, dass die im Sozial- und Erziehungsdienst heute geleistete Arbeit nicht mehr nach den Maßstäben des BAT aus dem Jahr 1991 gemessen werden könne, konnte die Arbeitgeber nicht überzeugen. Dennoch ist es gelungen, in großen Teilen des Sozial- und Erziehungsdienstes Einkommensverbesserungen auch im Vergleich zum BAT zu vereinbaren.
In der besonders umkämpften Frage des betrieblichen Gesundheitsschutzes ist es erstmals gelungen, im öffentlichen Dienst Arbeitnehmerrechte tarifvertraglich zu sichern. Im Tarifvertrag heißt es wörtlich: „Die Beschäftigten haben einen individuellen Anspruch auf die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.“ Bei jedem Arbeitgeber wird eine „betriebliche Kommission“ eingerichtet, „deren Mitglieder je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Personal- bzw. Betriebsrat benannt werden.“ Diese Kommission kann zeitlich befristete „Gesundheitszirkel zur Gesundheitsförderung einrichten, deren Aufgabe es ist, Belastungen am Arbeitsplatz und deren Ursachen zu analysieren und Lösungsansätze zur Verbesserung der Arbeitssituation zu erarbeiten.“ Mit diesen drei Normierungen: „individueller Anspruch“, „betriebliche Kommission“ und „Gesundheitszirkel“ wird der Gesundheitsschutz in den Einrichtungen deutlich an Bedeutung gewinnen. Die Durchsetzung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung wird einfacher.
Für die Eingruppierung im Sozial- und Erziehungsdienst wird es im TVöD eine eigenständige Entgeltordnung mit eigener Entgelttabelle geben. Nach dieser Tabelle werden z. B. Erzieherinnen und Erzieher in einer Entgeltgruppe mit der Bezeichnung „S 6“ eingruppiert (S6 hat nichts mit der alten TVöD-EG 6 zu tun und liegt ab der 4. Stufe deutlich über dem Niveau der alten EG 8) und erhalten am Anfang ein Monatsgehalt in Stufe 1 von 2.004,00 Euro bzw. in Stufe 2 von 2.240,00 Euro. In EG 6 des TVöD lagen diese bei 1.922,60 Euro bzw. 2.130,33 Euro. Das Endgehalt, welches nach 17 Jahren (bisher nach 15 Jahren) erreicht wird, beträgt statt 2.474,80 Euro nunmehr 2.864,00 Euro. Das ist eine Steigerung um 389,20 Euro im Monat. Im Verhältnis zu dem Gehalt, das gezahlt worden wäre, wenn der BAT weiter gelten würden, bekommt eine Erzieherin monatlich im Durchschnitt rund 22 Euro mehr, die sich allerdings nicht gleichmäßig auf die Entgeltstufen verteilen. Aufgrund einer gesonderten Regelung für die Beschäftigten, die am 1. Oktober 2005 aus dem BAT übergeleitet wurden, erhält dieser Personenkreis auf sein derzeitiges Entgelt einen Zuschlag von 2,65 Prozent. Das bedeutet für eine Erzieherin einen Aufschlag von rund 75 Euro. Damit beträgt die Entgeltsteigerung durchschnittlich knapp 100 Euro.
Insgesamt entspricht der erzielte Zugewinn jedoch nicht dem, was der Aufwertung der Qualität der Arbeit angemessen wäre. Aber er beinhaltet eine Entgeltsteigerung, die außerhalb einer Tarifrunde und angesichts der Finanzkrise auch in anderen Branchen nur schwer zu erreichen wäre.
Die monatlichen durchschnittlichen Entgeltsteigerungen betragen bei Kinderpfleger/innen 22 Euro und bei Heilpädagog/innen rund 70 Euro. Dazu kommt jeweils der o.g. prozentuale Zuschlag. Besonders hart umkämpft war die künftige Eingruppierung im Bereich der Sozialarbeit. Für Sozialarbeiter/innen in der sog. „normalen“ Tätigkeit ist es gelungen, den Verlust im Übergang vom BAT zum TVöD zu minimieren. Neu Eingestellte werden nicht mehr wie in EG 9 in eine Eingangsstufe von 2.237,38 Euro eingruppiert, sondern in die neue Entgeltgruppe S 11 und erhalten 2.300 Euro. In Stufe 6 kommen sie künftig auf 3.450,00 Euro statt wie bisher auf 3.423,37 Euro. Die Sozialarbeit ist der einzige Bereich, in dem es ein neu geschaffenes Tätigkeitsmerkmal geben wird. Es handelt sich um den Bereich der „Garantenstellung“. Im Wortlaut heißt es: „Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/ Sozialpädagogen ..., die Entscheidungen zur Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohls treffen und in Zusammenarbeit mit dem Familiengericht bzw. Vormundschaftsgericht Maßnahmen einleiten, welche zur Gefahrenabwehr erforderlich sind, oder mit gleichwertigen Tätigkeiten, die für die Entscheidung zur zwangsweisen Unterbringung von Menschen mit psychischen Krankheiten erforderlich sind (z.B. sozialpsychiatrischer Dienst der örtlichen Stellen der Städte, Gemeinden und Landkreise).“
Dieses Tätigkeitsmerkmal ist in der Entgeltgruppe S 14 eingruppiert und führt zu Beträgen zwischen 2.500 Euro (Stufe 1) und 3.575 Euro (Endstufe). Da die Tätigkeitsbeschreibungen im Sozialdienst sich sehr stark in Richtung dieses Merkmals entwickelt haben, kann man davon ausgehen, dass eine große Zahl von Sozialarbeitern in die neue S 14 eingruppiert werden können.
Für die Tabellenstruktur wurde vereinbart, dass sie bis zum 31. Dezember 2014 (5 Jahre) nicht gekündigt wird. Das bezieht sich nicht auf die Tabellenwerte. Diese werden in der Entgeltrunde 2010 - wie alle anderen Entgelt im kommunalen Bereich -verhandelt.
Am 27. Juli haben die Große Tarifkommission (GTK) und der Koordinierungsvorstand (KoVo) der GEW das Ergebnis bewertet. Nach ausführlichen Diskussionen empfahl die GTK und der KoVO, die Verhandlungsergebnisse den Mitgliedern zur Urabstimmung vorzulegen. Die Urabstimmung findet bis zum 20. August statt (ursprünglich 14.08. Wurde verlängert.). Am 31. Juli – so eine spezielle Regelung in der Einigung – ermöglicht der Arbeitgeber die Freistellung von der Arbeit (ab 12.30 Uhr), damit die Beschäftigten an gewerkschaftlichen Informationsveranstaltungen teilnehmen können. Da die Lohnfortzahlung entfällt, wird – wie im Streik – Streikgeld gezahlt. Die GEW empfiehlt ihren Mitgliedern, in der Urabstimmung mit Ja zu stimmen. Die Erklärungsfrist zur Tarifeinigung endet am 21. August 2009 um 24 Uhr.