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News vom 04.04.2006Das Herkunftslandprinzip, wonach Unternehmen in ganz Europa nach den Regeln ihres Heimatlandes Aufträge erledigen können, wurde in seiner ursprünglichen Form gestrichen. In vielen Bereichen soll stattdessen das Sozial- oder Umweltrecht des Landes gelten, in dem der Auftrag erledigt wird. Verwaltungshürden – wie die Eintragungspflicht bei Kammern – werden dagegen abgeschafft. Während Gesundheitsdienste von der Richtlinie ausgenommen sind, ist dies für die Bildung nach wie vor nicht der Fall.
Nun müssen die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten im Ministerrat über den Entwurf der EU-Kommission beraten. Eine Einigung soll nach dem Zeitplan Österreichs, das derzeit die Ratspräsidentschaft inne hat, bis zum Ende seiner Amtszeit im Juni erzielt sein.