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04.04.2006

EU-Gremien stimmen Kompromiss zu

Dienstleistungsrichtlinie: Herkunftslandprinzip gestrichen

Die EU-Kommission hat heute in Brüssel einen entschärften Entwurf der umstrittenen Dienstleistungsrichtlinie vorgelegt. Der Vorschlag, der sich am Kompromisspapier des Europaparlaments orientiert, sieht vor, dass sich Dienstleister, die im EU-Ausland arbeiten, weitgehend an die Vorschriften des Gastlandes halten müssen.

Das Herkunftslandprinzip, wonach Unternehmen in ganz Europa nach den Regeln ihres Heimatlandes Aufträge erledigen können, wurde in seiner ursprünglichen Form gestrichen. In vielen Bereichen soll stattdessen das Sozial- oder Umweltrecht des Landes gelten, in dem der Auftrag erledigt wird. Verwaltungshürden – wie die Eintragungspflicht bei Kammern – werden dagegen abgeschafft. Während Gesundheitsdienste von der Richtlinie ausgenommen sind, ist dies für die Bildung nach wie vor nicht der Fall.

Nun müssen die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten im Ministerrat über den Entwurf der EU-Kommission beraten. Eine Einigung soll nach dem Zeitplan Österreichs, das derzeit die Ratspräsidentschaft inne hat, bis zum Ende seiner Amtszeit im Juni erzielt sein.

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