Nutznießer des Ehegattensplittings sind Ehepaare, bei denen nur einer der Ehepartner ein zu versteuerndes Einkommen erzielt. Damit werden Spitzenverdiener mit einem deutlich über dem Durchschnitt angesiedelten Einkommen stärker entlastet als Geringverdiener.
05.08.2005 - Schub für Familienförderung durch Umgestaltung des Ehegattensplittings
Unser Steuersystem benachteiligt Frauen und Familien mit Kindern. Im Zuge der anstehenden Reform des Einkommenssteuerrechts sollte deshalb das Ehegattensplitting und die Lohnsteuerklassen III und V abgeschafft bzw. umgestaltet werden.
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