Einmalzahlungen sind in einem Tarifabschluss vereinbarte Geldbeträge, die an die Stelle von prozentualen Lohnerhöhungen treten. Die GEW lehnt Einmalzahlungen grundsätzlich ab, da sie keine Zukunftswirkung entfalten und die Mitglieder im Prinzip von Jahr zu Jahr um die gleiche Einkommenserhöhung kämpfen müssen.
Im Tarifabschluss 2009 mit der / TdL wurde nur für Januar und Februar eine kleine Einmalzahlung vereinbart, die dem ab 1. März 2009 vereinbarten / Sockelbetrag entsprach.