

Das / Vergleichsentgelt kann u. U. höher sein als die höchste / Entwicklungsstufe (Endstufe) der maßgeblichen / Entgeltgruppe. Dann wird das Vergleichsentgelt als individuelle Endstufe weitergezahlt. Dieses Gehalt wächst mit zukünftigen allgemeinen Tarifsteigerungen. Bei einer Höhergruppierung wird mindestens der Betrag der bisherigen individuellen Endstufe gezahlt. Dieser kann auch wieder einer individuelle Endstufe in der Entgeltgruppe entsprechen, in die der Beschäftige höhergruppiert wurde.