Das / Vergleichsentgelt welches bei der Überleitung zum 1.11.2006 errechnet wurde, konnte u. U. höher liegen als die höchste Entwicklungsstufe (Endstufe) der maßgeblichen/ / Entgeltgruppe. Dann wird das Vergleichsentgelt als individuelle Endstufe weitergezahlt. Dieses Gehalt wächst mit den allgemeinen Tarifsteigerungen. Weitere „automatische“ Gehaltserhöhungen (Stufenaufstiege, Lebensaltersstufen) gibt es nicht mehr. Als teilweiser Ausgleich für die durch die Umstellung „verlorenen“ Gehaltssteigerungen wird für bestimmte Personengruppen ein / Strukturausgleich gezahlt. Angestellte aus BAT I werden in die Entgeltgruppe 15Ü übergeleitet. Neueingestellte mit dieser Eingruppierung sind zukünftig außertariflich (siehe auch / Geltungsbereich TV-L).