

Nach dem TVöD gibt es 15 Entgeltgruppen (/ Entgelttabelle). Zukünftig (wenn die / Eingruppierung fertig verhandelt ist) sollen diese bestimmten Tätigkeitsniveaus zugeordnet werden. Bislang ist nur die Zuordnung der Vergütungsgruppen nach / BAT/BAT-O in die Entgeltgruppen festgelegt. So lange jemand dieselbe Tätigkeit ausübt (z. B. Erzieherin), bleibt er/sie in derselben Entgeltgruppe. Innerhalb der Entgeltgruppe werden / Entgeltstufen durchlaufen. Die Entgeltgruppe 1 ist für Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten und in Bereichen, die von Outsourcing bedroht sind, vorbehalten.