Nach dem / TV-L gibt es 15 Entgeltgruppen (/ Entgelttabelle). Zukünftig (wenn die / Eingruppierung fertig verhandelt ist) sollen diese bestimmten Tätigkeitsniveaus zugeordnet werden. Bislang ist nur die / Überleitung der alten Vergütungsgruppen nach / BAT in die Entgeltgruppen festgelegt. Dabei zählt nicht allein die aktuelle Vergütungsgruppe, sondern die Eingruppierung nach BAT inkl. Bewährungsaufstiege etc. (/ Zuordnungstabellen). Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege gibt es im neuen System nicht mehr (siehe aber / Besitzstandsregelungen). So lange jemand die selbe Tätigkeit ausübt (z. B. Erzieherin), bleibt er/sie in derselben Entgeltgruppe. Innerhalb der Entgeltgruppe werden / Entgeltstufen durchlaufen.
Die Entgeltgruppe 1 ist für ungelernte Beschäftigte und Beschäftigte, die von Outsourcing bedroht sind. Speziell für übergeleitete Beschäftigte gibt es die besonderen Entgeltgruppen 15Ü und 13Ü (/ Überleitung).