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Entgeltstufen

Jede Entgeltgruppe ist in zwei Grundstufen und drei bis vier Entwicklungsstufen (Endstufe) unterteilt. Diese werden durchlaufen und sollen die wachsende Berufserfahrung abbilden (Einschränkungen siehe Arbeitgeberwechsel). Die Abstände zwischen den Stufenaufstiegen sind gestaffelt (siehe auch Entgelttabelle): In Stufe 1 bleibt man im Regelfall ein Jahr, in Stufe 2 zwei Jahre, in Stufe 3 drei Jahre, in Stufe 4 vier Jahre, in Stufe 5 fünf Jahre. Stufe 6 gibt es im Bereich des TV-L nur in den Entgeltgruppen 1 bis 8. In der jeweils letzten Stufe bleibt man dann. Besondere Regelungen gibt es in der nur für bestimmte übergeleitete Beschäftigte relevanten Entgeltgruppe 13Ü (Überleitung).

Für Lehrkräfte, die nach dem 28.2.2009 neu eingestellt werden, wird die Zeit des Referendariats im Umfang von sechs monaten auf die Laufzeit angerechnet. Es halbiert sich somit für diese Lehrkräfte die Laufzeit in der Stufe 1.


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