/ Tarif
/ TVöD
/ Eingruppierung Sozial- und Erziehungsdienst
EntgelttabellenDie „S-Tabelle“ bildet die Tätigkeitsmerkmale von der Kinderpflegerin bis zur Heimleitung in 17 Entgeltgruppen (von 2 bis 18) ab. In jeder Entgeltgruppe durchläuft man sechs Stufen, mit allerdings gegenüber der allgemeinen TVöD-Tabelle abweichender Verweildauer. In der Stufe 2 bliebt man drei Jahre und in der Stufe 3 vier Jahre. Einige Berufsgruppen bleiben darüber hinaus in Stufe 4 acht und in Stufe 5 zehn Jahre.
Beschäftigte, die mit einer Vergütungsgruppenzulage in die Entgeltgruppen S 11 bis S 13 und S 16 übergeleitet werden, haben eigene Tabellenwerte („Ü-Werte“).
In den Entgeltgruppen 15 bis 18 sind die Tabellenwerte für Beschäftigte im Osten auf 97 Prozent abgesenkt. Dies Regelung gilt noch bis zum 31.Dezember 2009.
Die Bezahlung der Praktikantinnen und Praktikanten ist nicht neu geregelt worden. Für sie gilt weiter der BAT-Praktikantentarifvertrag mit den im März 2008 vereinbarten Beträgen.