Entwicklungsstufen

Tarifvertrag öffentlicher Dienst

Die Entgeltstufen 3 bis 6 heißen Entwicklungsstufen. Man durchläuft sie im Normalfall nur, dann, wenn die Tätigkeit auch tatsächlich und ununterbrochen ausgeübt worden ist. Bestimmte Unterbrechungen sind für die Stufenlaufzeit unschädlich und wirken sich überhaupt nicht aus bzw. werden auf die Stufenlaufzeit nicht angerechnet. Anders als im BAT spielt das Lebensalter bei der Stufenzuordnung keine Rolle mehr.

Bei der Überleitung der Beschäftigten, für die der BAT/BAT-O bisher maßgeblich war, richtet sich die Zuordnung zu den Entwicklungsstufen am 01.10.2005 nicht nach der Beschäftigungszeit, sondern sie kommen zum 1. Oktober 2007 in die Stufe, die oberhalb ihres Vergleichsentgelts liegt.

Für Beschäftigte des Bundes gibt es in den Entgeltgruppen 9 bis 15 die höchste Entwicklungsstufe (Stufe 6) nicht, hier ist die Stufe 5 der Entgelttabelle die Endstufe.


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