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Europäische Initiativen gegen Stress am ArbeitsplaDie Einsicht verbreitet sich zunehmend, dass Stress am Arbeitsplatz die Gesundheit der Beschäftigten stark gefährdet. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ist seit dem 1. Dezember 2009 das „Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen“ ein soziales Grundrecht gem. Art. 31 Abs. 1 der Europäischen Grundrechtecharta. Auch deshalb sind vor allem die Dienststellen, aber auch die Personalräte dazu aufgerufen, dieses Thema ernst zu nehmen. Vor dem Hintergrund des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind hier viele Handlungsmöglichkeiten und –pflichten zu berücksichtigen. Die Entwicklungen auf EU-Ebene bilden dafür weitgehende Ansätze.
Der nachfolgende Beitrag nimmt zunächst auf die Ursprünge des EU-Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie auf weitere Impulse auf EU-Ebene Bezug. So haben zum Beispiel die Europäischen Sozialpartner Vereinbarungen geschlossen. Das Europäische Gewerkschaftskomitee für Bildung und Wis-senschaft (EGBW) führte in den Jahren 2007 bis heute verschiedene Projekte gegen Stress bei Lehrkräften durch. Schwerpunktmäßig sollen an diesen Beispielen die aktuellen Diskussionen und Erfahrungen auch in anderen EU-Ländern aufgegriffen und für den Arbeits- und Gesundheitsschutz nutzbar gemacht werden.
Der vollständige Artikel von Anne Jenter ist in der Zeitschrift "Der Personalrat" Heft 9-2010 erschienen und kann über die rechte Infobox heruntergeladen werden.