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Flexibilisierung der Arbeitszeit

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Der TVL sieht mehrere Formen der Arbeitszeitflexibilisierung vor:


  • Der Ausgleichszeitraum für die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit wird von 26 Wochen auf ein Jahr erhöht. Ein längerer Ausgleichszeitraum ist bei Sabbatjahrmodellen sowie bei Schicht- und Wechselschichtarbeit möglich.
  • Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung können Arbeitszeitkonten eingeführt werden, auf denen auch langfristig Zeitguthaben und -schulden verbucht werden können.
  • Die Betriebsparteien können einen Arbeitszeitkorridor von bis zu 45 Stunden/Woche und eine Rahmenzeit von zwölf Stunden in der Zeit von 6 bis 20 Uhr einführen. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit bleibt hiervon unberührt.

Im Bereich der Hochschulen und Forschungseinrichtungen


  • kann der Arbeitszeitkorridor bis zu 48 Stunden/Woche betragen,
  • können die Betriebsparteien für Beschäftigte oder Beschäftigtengruppen eine selbstverantwortliche Festlegung der Verteilung der Arbeitszeit vereinbaren.

Die Möglichkeit von Gleitzeitarbeit bleibt unverändert. Im Falle der Gleitzeitarbeit können die Betriebsparteien auf die Einrichtung eines Arbeitszeitkorridors verzichten.


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