Der / TVL sieht mehrere Formen der Arbeitszeitflexibilisierung vor:
Im Bereich der / Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Die Möglichkeit von Gleitzeitarbeit bleibt unverändert. Im Falle der Gleitzeitarbeit können die Betriebsparteien auf die Einrichtung eines Arbeitszeitkorridors verzichten.