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Flugblätter

 

Die Verteilung von Flugblättern wird durch die Grundrechte der Meinungsäußerungsfreiheit und der Pressefreiheit (Artikel 5 GG) geschützt. Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich. Nach den Landespressegesetzen müssen Flugblätter mit einem Impressum versehen werden, das den Verantwortlichen im Sinne des Presserechts erkennen lässt.


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