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Funktionszulagen

Tarifvertrag öffentlicher Dienst

Funktionszulagen werden gewährt, wenn besondere Anforderungen an Qualifikation und Verantwortung vorliegen, die über die Eingruppierung nicht genügend erfasst werden können. Die Ansprüche ergeben sich aus gesonderten tariflichen Regelungen (z. B. Heimzulage, siehe Heime).In wie weit es Funktionszulagen künftig noch geben wird, entscheidet sich daher erst, wenn die Verhandlungen über die zukünftige Eingruppierung abgeschlossen sind.


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