
Funktionszulagen werden gewährt, wenn besondere Anforderungen an Qualifikation und Verantwortung vorliegen, die über die / Eingruppierung nicht genügend erfasst werden können. Die Ansprüche ergeben sich aus gesonderten tariflichen Regelungen (z. B. Heimzulage, siehe / Heime).In wie weit es Funktionszulagen künftig noch geben wird, entscheidet sich daher erst, wenn die Verhandlungen über die zukünftige Eingruppierung abgeschlossen sind.