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Funktionszulagen

Funktionszulagen wurden nach BAT gewährt, wenn besondere Anforderungen an Qualifikation und Verantwortung vorliegen, die über die Eingruppierung nicht genügend erfasst werden können. Die Ansprüche ergeben sich aus gesonderten tariflichen Regelungen (z. B. Heimzulage, Technikerzulage). In wie weit es Funktionszulagen künftig noch geben wird, entscheidet sich daher erst, wenn die Verhandlungen über die zukünftige Eingruppierung abgeschlossen sind. Bis dahin werden die meisten Funktionszulagen als Besitzstandszulage weitergezahlt, einige sind in das Vergleichsentgelt eingeflossen.


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