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06.06.2011

GEW-Appell: zum Schuljahresbeginn 2011/2012 neue Stellen für Schulsozialarbeit beantragen

Die GEW bittet alle Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Leitungen von Jugendhilfeträgern, bei den zuständigen Stellen ihrer Kommunen, den Schul- bzw. Jugendämtern, zum Schuljahresbeginn 2011/2012 neue Stellen für Schulsozialarbeit zu beantragen.

Am 25. Februar jubelte die Sozialpolitikerin Manuela Schwesig, die für die SPD das Vermittlungsergebnis der Hartz-IV-Reform wesentlich mit ausgehandelt hat, im Deutschen Bundestag: „Wir haben erreicht, dass 3000 Schulsozialarbeiter zukünftig die Kinder unterstützen – Menschen für Kinder und Jugendliche anstatt Chipkarten, Automaten und Bürokratie.“ Was dann folgte, war Ratlosigkeit. Die im Sozialgesetzbuch (SGB) II beschlossenen Verfahrens- und Finanzierungsregeln nehmen die Kommunen nicht in die Pflicht, sie auch umzusetzen. Es gibt keine inhaltlichen, qualitativen und strukturellen Vorgaben. Somit besteht einerseits ein großer Spielraum für kommunale Entscheidungen. Andererseits ist zu befürchten, dass die Mittel lediglich für kleine Projekte, nicht aber zum Ausbau einer verlässlichen und professionellen Schulsozialarbeit verwendet werden.

Die GEW will Bundesregierung und Bundesrat helfen, ihr Versprechen zu halten, 3000 neue Stellen zu schaffen. Wir fordern die Kommunen auf, diese zum Beginn des nächsten Schuljahres einzurichten. Dabei sollten folgende Kriterien gelten:

Zusätzlichkeit: Die aus SGB II finanzierte Schulsozialarbeit muss das bisher bestehende Angebot erweitern und ergänzen. Die Kommunen dürfen das Geld nicht dafür ausgeben, um bereits bestehende Projekte und vorhandenes Personal zu finanzieren.

Professionalität: Schulsozialarbeit ist eine komplexe Aufgabe. Sie setzt sozialpädagogische Qualifikationen und Kompetenzen im Umgang mit Schülerinnen und Schülern sowie mit Lehrerinnen und Lehrern voraus. Deshalb: Die Stellen sind nur mit ausreichend qualifizierten Fachkräften zu besetzen.

Arbeitsbedingungen:: Schulsozialarbeit muss per Tarifvertrag abgesichert sein. Die Bezahlung sozialpädagogischer Fachkräfte muss durch eine entsprechende Eingruppierung im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) geregelt sein. Die Arbeitszeit muss feste Anteile für Vor- und Nachbereitung sowie Fortbildung enthalten.

Kontinuität: Schulsozialarbeit braucht Kontinuität. Sie kann nur in vertrauensvollen und verlässlichen Beziehungen zwischen sozialpädagogischen Fachkräften, Jugendlichen und Lehrkräften wirksam werden. Kurzfristig angelegte Projekte bereichern zwar das Schulleben. Aber Schulsozialarbeit ist keine Projektarbeit, sondern – vor allem für benachteiligte Kinder und Jugendliche – eine sinnvolle Beziehungsarbeit. Wir machen die Nagelprobe. Meint es die Politik ernst oder ist alles nur Augenwischerei? Bekommen Kinder und Jugendliche die Unterstützung, die sie brauchen oder verschwinden 400 Millionen Euro in den Kassen der Kämmerer? Die Bildungsgewerkschaft erwartet, dass die Politik ihre Zusagen einhält.

Marianne Demmer,
Leiterin des GEW-Organisationsbereichs Schule,

Norbert Hocke,
Leiter des GEW-Organisationsbereichs Jugendhilfe und Sozialarbeit


Bitte um Mitarbeit
Wie wird das Bildungspaket auf kommunaler Ebene umgesetzt? Was tun die Schulen? Die GEW will die Aktivitäten ihrer Mitglieder dokumentieren und bittet deshalb um Berichte aus der Praxis. Bitte schreiben Sie Ihre/schreibt Eure Erfahrungen per E-Mail an: E-Mail-Adresse.

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