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GEW-StudieDie Autorin der Studie, Kathrin Bock-Famulla, hat die Betriebskosten von Kitas den Erträgen gegenübergestellt, die vor allem durch die Berufstätigkeit der Mütter, der Erzieherinnen und die Vermeidung von Frauenarbeitslosigkeit erzielt werden. Mit dem gleichen Verfahren hatte bereits im Jahre 2000 das Sozialdepartement der Stadt Zürich den volkswirtschaftlichen Nutzen der Kindertagesstätten gemessen und war zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen.
Auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat in seinem Wochenbericht 32/02 eine Untersuchung veröffentlicht, aus der Autoren den Schluss ziehen, dass Investitionen in Kindereinrichtungen der sinnvollere Weg der Familienförderung sind.
Der DIW-Studie, die von Dr. Ellen Kirner und Markus M. Grabka durchgeführt wurde, analysiert auf der einen Seite die Einkommenssituation von Haushalten mit Kindern und ohne Kinder und stellt dem die Ausgaben des Staates für die Förderung von Ehe und Familie gegenüber. Die Analyse beruht auf der Auswertung des Sozioökonomischen Panels (SOEP), einer repräsentativen Wiederholungsbefragung privater Haushalte, die seit 1984 in Westdeutschland und seit 1990 in Ostdeutschland jährlich durchgeführt wird. Im Jahre 2000 erfolgte eine Verdopplung der SOEP-Stichprobe auf rund 25 000 Befragungspersonen.
Die GEW sieht sich durch diese Studien in ihrer Forderung zum Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung bestätigt. Auch der 11. Kinder- und Jugendbericht, den die Bundesregierung im Februar 2002 dem Bundestag übergeben hat, unterstützt den Ausbau. In einer von zehn Empfehlungen an die Politik heißt es: "Die bessere Förderung der infrastrukturellen Angebote hat Vorrang vor der Erweiterung der individuellen finanziellen Transferleistungen (die Erhöhung des Kindergeldes, Familienlastenausgleich etc.)."
Genau das Gegenteil will die CDU/CSU mit der Einführung eines "Familiengeldes" von bis zu sechshundert Euro pro Kind und Monat. Die Kosten für die Kinderbetreuung sollen steuerlich absetzbar sein.
SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben vor, das Kindergeld nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben, vor allem aber zielgerichtet für bedürftige Familien zu erhöhen. Ansonsten sollen für alle Kinder ausreichende Angebote an ganztätigen Kindertagesstätten und Schule ausgebaut werden.
Für den Ausbau der Ganztagsschulen hat die Bundesregierung für die kommende Legislaturperiode vier Milliarden Euro zur Unterstützung der Länder bereitgestellt.