Startseite


 
 
 
 
 
 
 
 
08.03.2007

GEW: „Ausgaben für das Bildungswesen sind Investitionen!“

Bildungsgewerkschaft zur Föderalismusreform II

Frankfurt a. M./Berlin - „Die Föderalismus-Reform II darf nicht auf Kosten von Kindergärten, Schulen und Hochschulen gehen. Eine Neuordnung der Finanzverfassung muss sich daran messen lassen, ob sie es dem Staat ermöglicht, die dringend benötigten zusätzlichen Erzieher, Lehrer und Wissenschaftler in naher Zukunft einzustellen. Ein sicher gut gemeinter nationaler Stabilitätspakt darf dem Bildungswesen nicht den Geldhahn zudrehen. Sonst ist die viel beschworene Aufholjagd nach dem Pisa-Desaster vorbei, bevor sie richtig begonnen hat“, sagte Ulrich Thöne, Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), mit Blick auf die heute beginnenden Verhandlungen zur zweiten Stufe der Staatsreform. Die Bildungsgewerkschaft schlägt eine Neuregelung des Investitionsbegriffs im Grundgesetz vor. Die Qualität der staatlichen Haushalte müsse sich künftig an den Investitionen ins Bildungswesen messen lassen.

„Mittlerweile ist es fast schon Allgemeingut, dass wir mehr Krippenplätze und damit auch mehr Erzieher benötigen. Es ist Konsens, dass unsere Schulen junge gut ausgebildete Lehrer brauchen und die Hochschulen chronisch unterfinanziert sind“, erklärte Thöne. Bereits heute seien die Länder oft nicht mehr in der Lage, Kindergärten, Schulen und Hochschulen finanziell adäquat auszustatten. „Was wir vielerorts erleben, ist Pfusch am Kind: hoher Unterrichtsausfall, ungelernte Vertretungslehrer und Ein-Euro-Jobber in den Kindergärten. Fast alle Eltern können davon ein Lied singen. Mit diesen Mitteln lässt sich keine Bildungsoffensive starten“, stellte der GEW-Vorsitzende fest.

Eine Schuldenbremse, die sich momentan als Konsens der Staatsreformer abzeichnet, werde diesen Trend ohne eine Änderung des Investitionsbegriffes noch verschärfen. „Bei der Einführung eines nationalen Stabilitätspaktes werden die Länder geradezu angehalten, den Rotstift bei Erziehern, Lehrern und Wissenschaftlern noch stärker anzusetzen. Ein Haushaltsrecht, das Ausgaben für Beton fördert und mehr Geld für Bildung bestraft, ist veraltet und gehört ins Museum“, unterstrich Thöne.

Grundsätzlich müsse die gesamte Finanzverfassung Deutschlands darauf hin überprüft werden, ob sie den Weg frei macht für zusätzliche Investitionen in das Bildungswesen. Hierzu gehöre auch, dass der Bund wieder Finanzhilfen für Schulen geben darf. Zudem müsse es dem Bund ermöglicht werden, auch die Kommunen direkt mit Geldspritzen zu unterstützen. „Die aktuelle Diskussion um die Finanzierung zusätzlicher Krippenplätze zeigt, wie wichtig es ist, dass der Bund den Ländern und Kommunen beim Ausbau der frühkindlichen Bildung hilft. Eine Verfassung, die dieser Aufgabe im Wege steht, ist nicht modern und muss reformiert werden“, sagte Thöne.

Info: Der Hintergrund: Das Grundgesetz schreibt in Artikel 115 vor, dass die jährliche Neuverschuldung die Summe der jeweiligen Investitionen nicht überschreiten darf. Investitionen ins Bildungswesen – insbesondere in das pädagogische Personal – gelten dabei als konsumtive Ausgaben.

/ zum Seitenanfang