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/ Jahrgang 2010
/ 09/2010
/ Schwerpunkt 09-2010: Lebenschancen Jugendlicher
Gastkommentar RoitschAn der Aufklärung von Politik und Gesellschaft beteiligen sich klangvolle Namen vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) bis zum Wissenschaftszentrum Berlin (WIZ), vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) bis zum Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF), aber auch Wohlfahrtsverbände, die sich in der Nationalen Armutskonferenz zusammengeschlossen haben, oder der Paritätische Gesamtverband (s. E&W 7-8/2010). Zehn Jahre nach der ersten PISA-Studie, die offengelegt hatte, wie sehr in Deutschland die soziale Herkunft über die Bildungs- und damit Lebenschancen von Kindern und Jugendlichen entscheidet, kann niemand mehr Überraschung vortäuschen: Nichts ist gut in Deutschland, um ein populäres Wort einer ehemaligen Bischöfin abzuwandeln.
Alle mehr oder weniger hektischen Aktivitäten der Kultusminister, die kaum noch überschaubaren Programme und Projekte der Bundesministerien in Berlin und des Europäischen Sozialfonds haben an dem tiefen Graben zwischen oben und unten, zwischen durchsetzungsstarken Bildungsreichen und lobbylosen Bildungsarmen, zwischen den Zuwanderern aus den türkischen oder arabischen Provinzen und den Einheimischen nichts geändert. Auch wenn die Sprache und die Begriffe der Wissenschaftler immer abgehobener werden, beispielsweise: die „Kompositionsmerkmale“ (Olaf Köller, Direktor des IQB), soziale Herkunft und Migrationshintergrund bestimmten die Bildungskarrieren. Die Kinder aus den unteren 20 Prozent der Bevölkerung werden früh abgehängt, meist schon im Kindergarten. Die Versäumnisse an den „Kellerkindern“ (so der Bildungsforscher Klaus Klemm, s. Seite 12ff.) häufen sich in der Grundschule und beim Übergang in die nächsten Stufen der Schule oder der Berufsbildung. Alles ist hinlänglich bekannt, wieder und wieder durch die Statistik und wissenschaftliche Analyse bestätigt. Aber im föderalen Dornengestrüpp der organisierten Verantwortungslosigkeit bleibt auch alles hängen.
Doch ein Schwertstreich der besonderen Art könnte einen neuen Weg durch das Dickicht bahnen: Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Februar den schulpflichtigen Kindern aus den unteren 20 Prozent, verfremdend Quintil genannt, ein eigenständiges „menschenwürdiges Existenzminimum“ und damit ein Teilhabegrundrecht zugestanden: „Notwendige Aufwendungen zur Erfüllung schulischer Pflichten gehören zu ihrem existenziellen Bedarf. Ohne Deckung dieser Kosten droht hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen, weil sie ohne den Erwerb der notwendigen Schulmaterialien wie Schulbücher, Schulhefte oder Taschenrechner die Schule nicht erfolgreich besuchen können.“ Schnörkellose Sätze mit einer klaren verfassungspolitischen Weisung: Ohne hinreichende staatliche Leistungen bestehe für diese Kinder die Gefahr, dass sie in ihren „Möglichkeiten eingeschränkt werden, später ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreiten zu können“ (s. E&W 7-8/2010).
Die Verantwortung für die schulpflichtigen Kinder, deren Eltern Hartz IV-Empfänger sind, hat nach dem höchstrichterlichen Votum der Bundesgesetzgeber. Damit haben die Verfassungsrichter ein klares Signal an den Bund und die Länder gleichermaßen gesandt. Es geht nicht um kleine Korrekturen oder die Ausgabe von Gutscheinen oder Chipkarten für Nachhilfe und Sportverein, wie Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) es vorschlägt. Es geht um Lebenschancen. Das Karlsruher Urteil ist die Chance für die Politik, über die Verantwortung für das menschenwürdige Aufwachsen aller Benachteiligten in Deutschland in einem für sie offenen Bildungssystem neu zu entscheiden. Bisher ist diese Erkenntnis weder in Berlin noch bei den Länderfürsten angekommen. Die Bildungsgewerkschaft sollte hier mit Druck nachhelfen.
Jutta Roitsch,
Bildungsjournalistin
freie Autorin
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