
Für die Ermittlung des Gehalts im Oktober 2005 wird entsprechend den Tarifverträgen zur / Überleitung aus dem Gehalt vom September 2005 ein / Vergleichsentgelt ermittelt. Dieses wird i.d.R. bis Sept. 2007 als individuelle / Zwischenstufe oder / Endstufe weitergezahlt. Hinzu kommen ggf. / und / Strukturausgleich. Mindestens bekommt man aber das / Grundentgelt der Stufe 2 seiner neuen / Entgeltgruppe. Besondere / Besitzstandsregelungen gelten für diejenigen, denen nach altem Recht zukünftig noch Bewährungs-, Fallgruppenaufstiege oder Vergütungsgruppenzulagen zustehen würden.