
Der durch den / BAT/BAT-O definierte Geltungsbereich wird fast ohne Änderung im TVöD übernommen.
Im Bereich der Wissenschaft bleiben Hochschullehrer, wissenschaftliche Hilfskräfte, studentische Beschäftigte, Lehrbeauftragte und künstlerische Lehrkräfte an Kunsthochschulen vom Geltungsbereich ausgenommen.
Für neu eingestellte Beschäftigte, die nach BAT I vergütet werden, gilt der TVöD ebenfalls nicht (die höchste Entgeltgruppe 15 entspricht dem heutigen BAT Ia). Diese Personen sind zukünftig außertariflich, d. h. Gehalt und Arbeitsbedingungen sind Verhandlungssache.
Für Personen, die nach BAT bezahlt werden, aber nicht bei Bund, Ländern oder Kommunen angestellt sind, siehe / Inbezugnahme.